Beitragsordnung

(Die Beitragsordnung ist Teil der Satzung und wird nur der Übersichtlichkeit halber hier separat aufgeführt.)

Beitragsordnung des Löwenpudel e.V.

§ 1 Grundsatz

(1) Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge.
(2) Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden in dieser Beitragssatzung geregelt.

§ 2 Beitragspflicht

(1) Ordentliche Mitglieder (volljährige Personen) sind beitragspflichtig.
(2) Minderjährige Mitglieder sind beitragsfrei.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 3 Beitragshöhe

(1) Der Mitgliedsbeitrag für volljährige Mitglieder beträgt jährlich 18,99 €.
(2) Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag leisten.

§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus bis zum 31. März eines Jahres fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung auf das Vereinskonto.
(3) Neu eintretende Mitglieder zahlen den Beitrag anteilig ab dem Monat ihres Eintritts.

§ 5 Mahnungen und Zahlungsrückstände

(1) Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt nach einer Mahnung eine Nachfrist von 4 Wochen.
(2) Mitglieder, die trotz Mahnung nicht zahlen, können gemäß der Vereinssatzung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragssatzung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.09.2025 beschlossen und tritt am 01.10.2025 in Kraft.