Organisationsstruktur des Löwenpudel-Clubs

(1) Der Löwenpudelclub ist eine eigene untergeordnete Instanz des Löwenpudel e.V.

(2) Der Löwenpudelclub ist kein eingetragener Verein. Der Name „Club“ bezieht sich vielmehr darauf, dass Mitglieder der Löwenpudel e.V. , die in Projekten aktiv  werden wollen, einen eigenen virtuellen und realen Ort des Zusammentreffens haben und sich dementsprechend besser absprechen und organisieren können.

(3) Die Organisation des Löwenpudelclubs umfasst einen eigenen Vorstandsposten im Löwenpudel e.V.

(4) Die Hauptverantwortlichkeit über den Löwenpudelclub liegt beim Vorstand des Löwenpudel e.V.  Die Organisatoren des Löwenpudelclubs werden vom Vorstand des Löwenpudel e.V. berufen. Eine Dopplung mit anderen Vorstandsposten ist an dieser Stelle möglich, dann entfällt (3). Ebenso können durch den Vorstand des Löwenpudel e.V. sowie die Organisatoren des Löwenpudelclubs Verantwortliche projektbezogen eingesetzt und entsprechend Aufgaben delegiert werden.

(5) Jedes Mitglied im Löwenpudel e.V. kann an den Aktionen des Löwenpudelclubs teilnehmen und sich einbringen.

(6) Eigeninitiative ist ausdrücklich gewünscht. Dabei sind jedoch aus Gründen von Transparenz, Wertevertretung und Nachhaltigkeit die nachfolgenden Aspekte zu beachten.

(7) Jedes Mitglied des Löwenpudel e.V. darf in Absprache mit der organisatorischen Leitung des Löwenpudelclubs Projekte auf den Weg bringen und hauptverantwortlich organisieren, muss sich aber dem gemeinnützigen Zweck und den Werten des Löwenpudel e.V. unterordnen. Ebenso muss die Projektidee schriftlich beim Vorstand vorgelegt werden. Gibt es Gründe gegen die Durchführung eines Projektes, darf der Vorstand des Löwenpudel e.V. dieses untersagen. Die entsprechende Begründung ist schriftlich zu verfassen und vom Schriftführer des Löwenpudel e.V. zu hinterlegen.

(8) Die Organisatoren des Löwenpudelclubs dürfen eigene Akten über Projekte und Organisation anlegen, sollten diese aber jederzeit dem Schriftführer des Löwenpudel e. V. vorlegen können. Erfolgt keine eigene Aktenführung sind die notwendigen Unterlagen an den Schriftführer des Löwenpudel e.V. weiterzureichen.

(9) Ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung besteht nicht. Aufwendungen und Ausgaben werden nur nach Genehmigung und Absprache mit dem Vorstand des Löwenpudel e.V. übernommen. Für selbstverschuldete Ausgaben und nicht abgesprochene Kosten übernimmt der Löwenpudel e.V. und deren Verantwortliche keine Haftung.

(10) Es dürfen und sollen in Projekten Gelder für einen karitativen Zweck oder zur Aufrechterhaltung der inneren Abläufe des Löwenpudel e.V. generiert werden.

(11) 70% des nach Abzug aller Kosten eingenommenen Geldes sollten einem karitativen Zweck zugute kommen. Geschieht dies nicht, ist die Begründung von Seiten des Vorstandes schriftlich zu verfassen und zu hinterlegen. Die weiteren 30% dürfen zurückgehalten werden, um neue Projektideen umzusetzen und oder um Kosten des Löwenpudel e.V. und des „Löwenpudels der Saison“ abzudecken. 

(12) Über jedes Projekt des Löwenpudelclubs ist ein Projektbericht anzufertigen und dem Schriftführer des Löwenpudel e.V. zukommen zu lassen. Enthalten sollten sein: Durchführung, Verantwortliche, Kostenabrechnung, Zweck, Spendenempfänger, Projektreflexion.

(13) Bei der Durchführung von Projekten muss der Zusammenhang mit dem Löwenpudel e.V. in der Präsentation deutlich gemacht werden.

Oktober 2024